Berlin: (hib/BOB) Bei Geldstrafen will die Bundesregierung den Höchstsatz pro Tag von 5.000 Euro auf 20.000 Euro anheben. Sie hat dazu einen Gesetzentwurf ( 16/11606) vorgelegt. Der bisherige Höchstsatz werde der "zwischenzeitlichen Entwicklung von Spitzeneinkommen nicht mehr gerecht", heißt es zur Begründung. Die Obergrenze von einem Tagessatz von 5.000 Euro ist seit 1975 im Kern unverändert. Ein entsprechendes Einkommen sei damals noch die "große Ausnahme" gewesen. Um materielle Gerechtigkeit zu schaffen, seien Täter mit sehr hohen Einkünften angemessen zu erfassen. Der Bundesrat hat in einer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf dafür plädiert, keine Höchstgrenze für zu verhängende Tagessätze festzusetzen. Es sei nicht einzusehen, dass ein Spitzenverdiener, der ein Tagesnettoeinkommen von mehr als 20.000 Euro erzielt, durch die künstliche "Deckelung" der Höchstgrenze nochmals begünstigt werde, argumentiert die Länderkammer. Die Regierung ist gegen einen nach oben offenen Tagessatz. Es sei nicht auszuschließen, dass das Bundesverfassungsgericht Bedenken gegen die Bestimmtheit einer hach oben offenen Regelung zur Höhe des Tagessatzes habe.
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