Berlin: (hib/AS) Kerntechnische Anlagen und Nukleartransporte sollen besser vor Terroranschlägen geschützt werden. Vor dem Hintergrund einer veränderten Sicherheitslage nach den Terroranschlägen in den USA, Madrid und London hat die Bundesregierung einen Entwurf zur Änderung des Atomgesetzes ( 16/11609) eingebracht. Das Zehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes sieht vor, dass künftig alle Personen, die mit Genehmigungs-, Planfeststellungs- oder Aufsichtsverfahren nach dem Atomgesetz betraut sind, in Atomkraftwerken oder mit radioaktiven Stoffen arbeiten, auf ihre Zuverlässigkeit hin überprüft werden. Die Betroffenen müssen zuvor von der Überprüfung bei den zuständigen Behörden informiert werden.
Gleichzeitig regelt das Gesetz, dass sowohl für den Betrieb als auch für die Stilllegung der Schachtanlage Asse II bei Wolfenbüttel (Niedersachsen) in Zukunft die Vorschriften über Endlager des Bundes gelten sollen. Das Kabinett hatte im November 2008 beschlossen, dass die Anlage nicht mehr wie bisher vom Helmholtz Zentrum München, sondern vom Bundesamt für Strahlenschutz betrieben wird.
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