Berlin: (hib/BOB) Bis zum Ende Juni des Vorjahres sind 1.472 Anträge von SED-Opfern, eine "besondere Zuwendung" zu erhalten, abgelehnt worden, weil die Betroffenen nicht mindestens sechs Monate in Haft waren. Eine "gewisse Pauschalierung" war dabei aus Sicht der Bundesregierung dabei unausweichlich. Eine "Härtefallregelung" sei nicht vorgesehen, teilt sie in ihrer Antwort ( 16/11555) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/11466) mit. Insgesamt seien bis Ende Juni 2008 über 60.000 Anträge gestellt worden. Fast 40.000 davon seien bewilligt worden. Weitaus die meisten Anträge, eine Zuwendung zu erhalten, seien mit fast 12.000 aus Sachsen gekommen. Danach folge Berlin (rund 9.200 Anträge), Brandenburg (rund 8.000 Anträge) und Thüringen (rund 7.300 Anträge).
Die Regierung ist weiterhin der Auffassung, dass das geltende System der Rehabilitierung und der damit verbundenen sozialen Ausgleichsleistungen eine "tragfähige Grundlage der Entschädigung von DDR-Unrecht" bildet. Die vom SED-Regime begangenen Unrechtsakte seien, gemessen an rechtsstaatlichen Maßstäben, in ihrem vollen Umfang nicht fassbar. Es sei nicht möglich, das Unrecht einer in 40 Jahren gescheiterten Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung in Gänze ungeschehen zu machen, auszugleichen oder auch nur angemessen zu erfassen. Es könne dem Gesetzgeber nur darum gehen, gravierende Verstöße gegen tragende Prinzipien des Rechtsstaats aufzugreifen und - weitestgehend - wieder gut zu machen, so die Bundesregierung.
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