Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung kann nicht bestätigen, dass sich hinsichtlich der Wahl des richtigen Gerichtsstandes nach dem novellierten Versicherungsvertragsrecht bei Verbrauchern und Juristen "eine deutliche Verunsicherung" gezeigt hätte. Ihr lägen keine Eingaben oder Anfragen zu diesem Thema vor, teilt sie in ihrer Antwort ( 16/11480) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/11269) mit.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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