Berlin: (hib/BOB) In dieser Legislaturperiode wird es voraussichtlich keine Reform des Staatshaftungsrechts mehr geben. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/11554) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/11465) erklärt, sieht sie eine Neuordnung des Staatshaftungsrechts "weiterhin nicht als vordringlich an". Sie habe dieses Vorhaben daher zurückgestellt. Zu "gegebener Zeit" wolle sie darüber entscheiden, wann eine entsprechende Gesetzesinitiative angezeigt erscheint, so die Regierung.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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