Berlin: (hib/MIK) Bündnis 90/Die Grünen will mit einem Gesetzentwurf ( 16/11635) das Personenbeförderungsgesetz neu regeln. Danach soll die gewerberechtliche Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme am Personenverkehrsmarkt an die Bestimmungen im Allgemeinen Eisenbahngesetz angelehnt werden. Der Verkehrsmarkt in Deutschland soll im örtlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Sinne der EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 als kontrollierter Wettbewerbsmarkt organisiert werden. An der bisherigen Liniengenehmigung soll dabei festgehalten werden. Um Verwechslungen in der Begrifflichkeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach der EU-Verordnung und öffentlicher Aufträge im Sinne des Kartellvergaberechts zu vermeiden, soll der öffentliche Dienstleistungsauftrag nach der EU-Verordnung im nationalen Recht mit dem bisher bereits geläufigen Begriff der Linienkonzession tituliert werden. Die Vergabe der Linienkonzessionen soll nach den vergaberechtlichen Vorgaben der EU-Verordnung erfolgen, heißt es. Der Gesetzentwurf wird heute erstmals im Bundestag beraten.
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