Berlin: (hib/STO) Die deutschen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden sowie Nachrichtendienste sollen künftig zur Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten im Einzelfall Zugang zum Visa-Informationssystem (VIS) der Europäischen Union erhalten. Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf ( 16/11569) der Bundesregierung soll ein EU-Beschluss vom Juni 2008 in nationales Recht umgesetzt werden. Im europäischen Visa-Informationssystem, das sich derzeit im Aufbau befindet, werden Daten zu Schengen-Visa durch die zuständigen Behörden - insbesondere Visum-, Grenz- und Einwanderungsbehörden - gespeichert. So sollen unter anderem Visum-Mehrfachanträge bei mehreren EU-Mitgliedstaaten verhindert und Identitätstäuschungen aufgedeckt werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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