Berlin: (hib/MEN) Der Entwurf des 2. Bodenschutzberichtes der Bundesregierung ist derzeit in der Ressortabstimmung; er soll dem Bundestag im März vorgelegt werden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 16/11547) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/11328) zum Thema "Bodenschutz" hervor. Die Grünen stellten knapp 100 Einzelfragen zu Zielen und Maßnahmen des Bodenschutzes in Deutschland, auf europäischer und internationaler Ebene. Die Bundesregierung bejaht in ihrer Antwort unter anderem einen Bedarf für eine wissenschaftliche Beratung in Fragen des Bodenschutzes; die Berufung eines gesonderten Gremiums sei jedoch nicht erforderlich, heißt es in der Antwort. Übergreifende Fragestellungen würden durch den Nachhaltigkeitsrat, den Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) und den Wissenschaftlichen Beirat Globale Umweltveränderungen (WBGU) bearbeitet, spezielle Fachfragen von Fachbeiräten und Fachkommissionen. Im Übrigen werde die Bundesregierung von ihren jeweiligen Ressortforschungs- und Beratungseinrichtungen beraten. Bei bodenschutzrelevanten Fragestellungen berate das Umweltbundesamt, bei bodennutzungsrelevanten Fragen das Johann Heinrich von Thünen-Institut und bei geowissenschaftlichen Fragen die Bundesanstalt für Geowissenschaften die Bundesregierung. Forschungsbedarf sieht die Bundesregierung etwa bei der Vermeidung bzw. Verringerung von Bodenschadverdichtungen und Bodenerosion, bei Untersuchungen zur Verbesserung der Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz und bei der Bewertung schädlicher Emissionen aus der Land- und Ernährungswirtschaft einschließlich deren Verarbeitungswirtschaft zum Klimaschutz.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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