Berlin: (hib/STO) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Schengener Informationssystem der zweiten Generation ( 16/10816) hat den Innenausschuss passiert. Mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion verabschiedete der Ausschuss die Vorlage am Mittwochvormittag in geänderter Fassung. Mit dem sogenannten SIS-II-Gesetz sollen europäische Vorgaben in nationales Recht umgesetzt werden. Das Plenum des Bundestages will sich am Freitag abschließend mit der vorgesehenen Neuregelung befassen.
Das SIS II soll das bisherige Schengener Informationssystem (SIS) ablösen, das das Kernstück der Ausgleichsmaßnahmen für den Wegfall der Binnengrenzkontrollen zwischen den Schengen-Staaten bildet. Dabei handelt es sich um eine Datenbank, mit der Datensätze zur polizeilichen Fahndung nach Personen und Sachen bereitgestellt und verwaltet werden können. Das bisherige System ist jedoch nicht auf die gewachsene Zahl von Schengen-Staaten ausgelegt. Außerdem können bislang keine biometrischen Daten gespeichert werden.
Mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit verabschiedete der Ausschuss einen von der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion vorgelegten Änderungsantrag, mit dem die Benachrichtigung Betroffener nach einer Ausschreibung zur verdeckten Kontrolle im SIS mit Bestimmungen der Strafprozessordnung angeglichen werden soll. Damit soll klargestellt werden, dass die Benachrichtigung nur zurückgestellt werden kann, solange sie den Zweck der Ausschreibung gefährden würde. Erfolgt die Benachrichtigung der Vorlage zufolge nicht innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Ausschreibung, bedürfen weitere Zurückstellungen der gerichtlichen Zustimmung.
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