Berlin: (hib/MEN) Das Umweltgesetzbuch (UGB) bleibt weiter Streitthema: Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) hat am Mittwochvormittag im Umweltausschuss erneut bekräftigt, kein vollständiges Abweichungsrecht für die Bundesländer in den Gesetzentwurf aufnehmen zu wollen. "Damit ist das Thema für mich zu Ende", sagte Gabriel, der von den Abgeordneten zum aktuellen Stand des Vorhabens befragt wurde. Der vom bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CSU) geforderte Kompromiss ließe sich nicht umsetzen; dies decke sich mit den Einschätzungen von Experten aus seinem Haus und des Nationalen Normenkontrollrats. Gabriel bedauerte die Entwicklung: "So nah dran am UGB waren wir in den letzten 20 Jahren nicht".
Der Umweltminister befürchtet nun auch Verzögerungen beim Erlass des Bundesnaturschutzgesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes. Diese beiden Gesetze sollen, so der Minister, die unstreitigen Teile des UGB enthalten und Konsequenzen aus der Föderalismusreform I ziehen: "Ohne diese Gesetze hätten wir totales Chaos", sagte Gabriel. Allerdings wolle sich nach seiner Information zunächst der Koalitionsausschuss mit den beiden Gesetzen und einem Bereinigungsgesetz beschäftigen. "Wir waren uns eigentlich inhaltlich einig", zeigte sich Gabriel verwundert über diese Ankündigung. Es bleibe natürlich jedem unbenommen, so zu verfahren; dadurch könnten die Gesetze jedoch erst am 4. März im Kabinett beraten werden: "Hoffentlich ist das nicht die Fortsetzung der endlosen Geschichte zum UGB", sagte Gabriel weiter. Auch die CDU/CSU-Fraktion betonte die Wichtigkeit einer "bundeszentralen Regelung". Ohne die Einzelgesetze dürften die Bundesländer ab 1. Januar 2010 vom bis dahin geltenden alten Wasser- und Naturschutzrecht abweichen, stimmte Gabriel zu. Bestimmte abweichungsfeste Materien seien in diesen Gesetzen noch nicht so klar formuliert.
Kritisch zum Scheitern des UGB äußerte sich die SPD-Fraktion im Ausschuss. Es sei schon "befremdlich", dass das Parlament außen vor bleibe und von der Beratung eines Gesetzentwurfs durch Intervention von außen abgehalten werde. Es müsse nun zumindest genug Zeit bleiben, die Einzelgesetze zu beraten und zu verabschieden. Das betonte auch die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen: "An wem es lag, ist nachrangig." Vor eventuellen "Schnellschüssen" beim weiteren Verfahren warnte die Fraktion Die Linke. Die FDP-Fraktion erklärte, es sei ärgerlich, dass der Verdacht aufkomme, dass es nicht um die Sache gehe. Auch die Liberalen hätten Anregungen und inhaltliche Vorgaben einbringen wollen, so die Fraktion.
Durch die Föderalismusreform I sind die Gesetzgebungskompetenzen im Umweltrecht neu strukturiert und dem Bund die Möglichkeit eröffnet worden, das Umweltrecht in seinen Kerngebieten zu regeln.
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