Berlin: (hib/HAU) Erst im laufenden Jahr ist mit der in der Honorarreform 2009 geplanten Verbesserung der Vergütungssituation von Vertragsärzten zu rechnen. Das sagte der Vorsitzende des Erweiterten Bewertungsausschusses, Professor Jürgen Wasem, am Mittwochvormittag im Gesundheitsausschuss. Der Bewertungsausschuss, in dem neben Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverbände der Krankenkassen auch fünf Unparteiische sitzen, ist mit der Schaffung eines einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) für die Abrechnung ärztlicher Leistungen im Rahmen der Honorarreform 2009 beauftragt.
Bei der Neureglung der Vergütungen habe man immer auf eine Verbesserung der Situation im Jahr 2009 im Vergleich zum Jahr 2007 hingearbeitet. Das Jahr 2008, so Wasem, sei als Jahr der Umstellung gedacht, in dem es noch nicht den "kräftigen Schluck aus der Pulle" gebe. Ziel des Bewertungsausschusses sei es, ein bundeseinheitliches Bewertungssystem zuschaffen, also "aus 17 verschiedenen Systemen ein einheitliches System zu machen". Dass es dabei "knirschen" werde, sei nicht zu vermeiden. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) einiger Bundesländer müssten 2009 im Vergleich zu 2008 sogar mit einem "Minus" leben, so Wasem. Der Bewertungsausschuss habe daher eine "Konvergenznotklausel" eingefügt, die der Gesetzgeber nicht vorgesehen habe. Professor Wasem räumte ein, dass das beschlossene System "durchaus auch Schwächen" habe. Dennoch habe man sich im Bewertungsausschuss einstimmig zu dem System bekannt. "Das Grundkonzept ist von den Kassen vorgeschlagen und durch die Kassenärztlichen Vereinigungen angereichert worden", sagte Wasem, der zugleich eine "gnadenlose Analyse der Schwächen" ankündigte.
Die Reform dürfe nicht dazu führen, dass etwa die KV in einem Land wie Baden-Württemberg "von der Vergütungsspitze an das Ende der Liste" durchgereicht werde, kritisierte die Unionsfraktion. Aus Sicht der SPD-Fraktion gibt es "Verwerfungen" zwischen den Facharztgruppen. Während "Laborärzte" mit vielen Patienten besser gestellt seien, seien beispielsweise Psychiater derzeit die Verlierer der Reform. Den Verzicht auf eine gesetzlich festgeschriebene Konvergenzklausel bemängelte die Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die FDP-Fraktion sprach von einem "kaum noch durchschaubaren System". Eine solche "Abrechnungsorgie" sei nicht nötig, so die Liberalen.
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