Berlin: (hib/HLE) Für Unternehmen im Internet sind neue rechtliche Regelungen erforderlich, um die weit verbreitete Rechtsunsicherheit bei der Verwendung von Markennamen oder unklaren örtlichen Zuständigkeiten von Gerichten zu beseitigen. Zu diesem Ergebnis kamen die meisten Sachverständigen bei einer Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie am Mittwoch zu dem von der FDP-Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes ( 16/11173). Die Fraktion verfolgt mit ihrem Gesetzentwurf das Ziel, dass Diensteanbieter im Internet nicht mehr verpflichtet sein sollen, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen, da dies ein Verstoß gegen die E-commerce-Richtlinie der EU sei.
Christoph Kannengießer vom Markenverband wies darauf hin, dass Internet-Auktionshäuser wegen Produktfälschungen nur schwer in Anspruch genommen werden könnten. Dabei würden rund 50 Prozent der von Markenpiraten hergestellten Textil- und Kosmetikprodukte über das Internet vertrieben. Dagegen erklärte Wolf Osthaus vom Internet-Auktionshaus ebay, das Auktionshaus habe jeden Tag 7 Millionen neue Angebote. Ebay sei nicht der Vertriebspartner dieser Anbieter. Was die Nutzer auf die Plattform stellen würden, seien für ebay fremde Inhalte. Von Markenpiraterie distanzierte sich das Auktionshaus deutlich: Ein Kunde, der einen gefälschten Artikel gekauft habe, komme so schnell nicht wieder. Der Markenverband widersprach dieser Darstellung. Auktionshäuser wie ebay wirkten unmittelbar an der Gestaltung einzelner Angebote mit und würden daher eine Vermarktungsgemeinschaft mit dem Anbieter bilden.
Jörg Heidrich vom Heise-Verlag, der auch ein großes Internet-Forum betreibt, erklärte, im Zweifel würden fragwürdige Angebote gesperrt. Arnd Haller von der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter erklärte, es gebe jeden Tag Dutzende Anträge auf Sperrung von Internet-Inhalten. Im Zweifel gehe es auch gegen die Meinungsfreiheit, kritisierte Haller.
Heidrich bezeichnete die unklaren gerichtlichen Zuständigkeiten bei Internet-Verfahren als Riesenproblem. Ein Kläger oder Antragsteller könne sich heute das Gericht aussuchen. Auch ebay kritisierte in einer schriftlichen Stellungnahme das System des "fliegenden Gerichtstandes". Das Verfahrensrecht lasse bei Rechtsverletzungen im Internet eine Klage vor jedem Gericht zu, weil der rechtsverletzende Inhalt überall abrufbar sei. Dies habe zu einer Häufung von Verfahren bei bestimmten Gerichten geführt, die in der Vergangenheit besonders radikal im Sinne der Kläger geurteilt hätten. Dagegen sah Claus Grewenig vom Verband Privater Rundfunk und Telemedien mit den Gerichtszuständigkeiten keine Probleme. Gerade bei der technisch schwierigen Materie brauche man spezialisierte Gerichte, was die "Qualität der Spruchpraxis" und damit auch die Rechts- und Planungssicherheit der Unternehmen erhöhe.
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