Berlin: (hib/STO) Die sachgerechte Umsetzung der seit Jahresbeginn wirksamen Honorarreform im ambulanten ärztlichen Bereich ist nach Auffassung der Bundesregierung "ureigene Aufgabe der Selbstverwaltung". Das Bundesgesundheitsministerium könne darauf weder Einfluss nehmen noch "aus der Ferne zur Einschätzung von Honorarentwicklungen in einzelnen Arztpraxen" Stellung beziehen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung ( 16/11937) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/11788) zu "Verlusten von Arztpraxen durch die Vergütungsreform".
Darin führt die Bundesregierung die im Zusammenhang mit der Reform entstandene "Unruhe innerhalb der Ärzteschaft" zu einem "wesentlichen Teil auf Missverständnisse und fehlende, unvollständige oder falsche Informationen" zurück. Offenbar bestehe auch ein "gewisser Nachsteuerungsbedarf durch die Selbstverwaltung auf Bundes- und Landesebene bei den getroffenen Beschlüssen und Regelungen".
Nachdem Erfahrungen mit vergangenen Vergütungsreformen gezeigt hätten, dass es infolge solcher Neuregelungen "zu ungewollten Honorarverwerfungen für Ärzte und Arztgruppen kommen kann", habe der Gesetzgeber "die Selbstverwaltung in die Lage versetzt und in die Verantwortung genommen, dem entgegenzusteuern", argumentiert die Bundesregierung. Zugleich äußert sie die Erwartung, "dass alle Beteiligten ihren Beitrag zu einer sachgerechten und fairen Umsetzung der Honorarreform leisten".
Zudem verweist die Regierung darauf, dass nach Aussage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung im laufenden Jahr insgesamt rund drei Milliarden Euro oder rund elf Prozent mehr für die ärztliche Honorierung zur Verfügung stünden als 2007. Wenn es gleichwohl bei einzelnen Arztgruppen oder Ärzten zu Honorarverlusten komme, stünden dem Gewinne anderer Arztgruppen oder Ärzte gegenüber.
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