Berlin: (hib/STO) Im Jahr 2005 ist laut Bundesregierung bei 731 Menschen die Anerkennung als Asylberechtigter und bei 2.840 Personen "die Flüchtlingseigenschaft rechts- oder bestandskräftig zuerkannt" worden. Soweit die Prüfung von Asyl- beziehungsweise Flüchtlingsanerkennungen aus diesem Jahr aufgrund von Paragraf 73 Absatz 2a des Asylverfahrensgesetzes vorgenommen wurde, erfolgten im Jahr 2008 etwa 190 Widerrufe beziehungsweise Rücknahmen, wie die Regierung in ihrer Antwort ( 16/12030) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/11853) zur "Widerrufsprüfung von Asylanerkennungen" mitteilt. Nach Paragraf 73 Absatz 2a des Asylverfahrensgesetzes ist "spätestens nach Ablauf von drei Jahren nach Unanfechtbarkeit der Entscheidung" zu prüfen, ob bestimmte Voraussetzungen für einen Widerruf oder eine Rücknahme der Anerkennung vorliegen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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