Berlin: (hib/MIK) Dem Kraftfahrtbundesamt steht nach Auffassung der Bundesregierung ein Ermessen darüber zu, ob es die allgemeinen Betriebserlaubnisse für Kraftfahrzeuge unter Abwägung aller Gesichtspunkte, insbesondere des Vertrauensschutzes und des Nutzens für die Umwelt, zurücknimmt. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/12039) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/11862) zum Austausch nichtfunktionierender Rußpartikelfilter - Wirksamkeit und rechtliche Zulässigkeit der Kulanzregelung.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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