Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll keine Banken oder Wirtschaftsunternehmen enteignen und keine weiteren direkten oder indirekten Staatsbeteiligungen an Wirtschaftsunternehmen eingehen. In drei Monaten müsse außerdem ein Plan zum Ausstieg aus der "Staatswirtschaft" vorgelegt werden, fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag ( 16/12095).
Zur Begründung schreibt die Fraktion, der Schutz des Privateigentums und die Vertragsfreiheit seien konstituierende Grundprinzipien der Sozialen Marktwirtschaft. Enteignungsgesetze erschütterten das Vertrauen in diese Grundprinzipien. Staatliche Beteiligungen an Privatunternehmen unterhöhlten das Fundament der Sozialen Marktwirtschaft und führten zu unerwünschten Wettbewerbsverzerrungen. "Das Handeln der Bundesregierung ist zunehmend rückwärtsgewandt", kritisieren die FDP-Abgeordneten.
Eine Staatsbeteiligung im Finanzsektor könne nur durch die krisenhafte Ausnahmesituation der Weltwirtschaft begründet werden, heißt es in dem Antrag weiter. Die Eingriffsmöglichkeiten des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes dürften nur bei systemrelevanten Instituten zur Anwendung kommen und müssten rückgängig gemacht werden, sobald der Finanzsektor wieder funktionsfähig sei. Enteignungen seien allerdings weder ordnungs- noch gesellschaftspolitisch vertretbar. "Dem schleichenden Systemwechsel hin zur kapitalistischen Staatswirtschaft muss Einhalt geboten werden", verlangt die Fraktion. Direkte Beteiligungen des Staates an Unternehmen müssten unterbleiben. Der Staat sei nicht der bessere Unternehmer. Der von der Bundesregierung geplante Deutschlandfonds sei nicht auf bestimmte Branchen beschränkt und könne daher in nie dagewesenem Maße die Wettbewerbsverhältnisse beeinflussen. Es bestehe die Gefahr, dass auch Unternehmen unter diesen Rettungsschirm flüchten werden, die aus anderen Gründen nicht mehr wettbewerbsfähig sind, etwa weil sie sich bei Fusionen übernommen haben.
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