Berlin: (hib/STO) Nach fast 25 Jahren soll es 2011 in Deutschland wieder eine Volkszählung geben. Dabei soll es erstmalig nicht zu einer Befragung aller Einwohner kommen, wie die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf "zur Anordnung des Zensus 2011" ( 16/12219) schreibt. Um die Kosten sowie die Belastungen für die Betroffenen möglichst gering zu halten, solle die Volkszählung vielmehr "im Wesentlichen im Wege der Auswertung der Melderegister und anderer Verwaltungsregister" erfolgen. Befragungen sollten lediglich ergänzend vorgenommen werden.
Die letzten Volkszählungen fanden in der Bundesrepublik 1987 und in der damaligen DDR 1981 statt. Da die fortgeschriebenen Bevölkerungszahlen und die darauf aufbauenden Statistiken immer ungenauer würden, sei eine neue Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung (Zensus) erforderlich, um verlässliche Grunddaten für politische und wirtschaftliche Entscheidungen und Planungen zu erhalten, begründet die Regierung den Gesetzentwurf. Zudem schrieben EU-Vorgaben gemeinschaftsweite Volks- und Wohnungszählungen für 2011 vor.
Mit dem Gesetz sollen die rechtlichen Voraussetzungen für den registergestützten Zensus geschaffen. Die Gesamtkosten der geplanten Erfassung belaufen sich der Vorlage zufolge nach vorläufigen Kalkulationen auf 527,81 Millionen Euro. Davon sollen laut Bundesregierung 44,81 Millionen Euro auf den Bund und 483 Millionen Euro auf die Länder entfallen.
Der Bundesrat fordert dagegen, dass der Bund die Hälfte der den Ländern entstehenden Kosten trägt. Dies sei "angesichts der nationalen und internationalen Bedeutung und Tragweite des Zensus" sei dies "sachlich und zur Einhaltung der von der EU vorgeschriebenen Qualitätsstandards geboten", heißt es in der Stellungnahme der Länderkammer zu dem Regierungsentwurf.
Darin plädiert der Bundesrat zugleich für zahlreiche Korrekturen an dem Gesetzentwurf. Unter anderem fordert die Länderkammer, bei der stichprobenartigen Haushaltsbefragung auch die Religionszugehörigkeit als Erhebungsmerkmal vorzusehen. Gerade für die Integrationspolitik seien genaue Erkenntnisse über die Bevölkerungszusammensetzung Deutschlands von entscheidender Bedeutung.
Die Bundesregierung stimmt diesem Vorschlag in ihrer Gegenäußerung indes nicht zu. Sie habe sich zur strikten "1:1-Umsetzung" des "durch die EU-Zensusverordnung vorgegebenen Pflichtprogramm der EU" entschlossen, dem die im Gesetzentwurf vorgesehenen Erhebungsmerkmale entsprächen, schreibt sie zur Begründung. Auch die Länder-Forderung nach hälftiger Kostenbeteiligung weist die Bundesregierung zurück. Nach der "finanzverfassungsrechtlichen Lastenverteilung des Grundgesetzes haben Bund und Länder für die Aufgaben, die sie wahrnehmen, die Ausgaben zu tragen", argumentiert die Bundesregierung.
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