Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will die Freihäfen in Emden und Kiel aufheben. Ein wirtschaftliches Bedürfnis für die Aufrechterhaltung dieser Freihäfen sei nicht mehr feststellbar, heißt es in einem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf ( 16/12228). Im Freihafen Emden seien in den letzten Jahren nur noch Gemeinschaftswaren gelagert und umgeschlagen worden. Das sind Waren, die aus dem zollrechtlich freien Verkehr der EU stammen. Im Freihafen Kiel würden Nichtgemeinschaftswaren nur noch in begrenztem Umfang umgeschlagen. Darüber hinaus werde zum 1. Juli 2009 einer der wesentlichen Vorteile von Freihäfen auf Grund einer Änderung des europäischen Zollrechts entfallen. Konnten Waren aus einem Drittland bisher ohne Zollformalitäten in Freihäfen gelagert werden, so seien künftig auch beim Lagern in Freizonen bestimmte Zollförmlichkeiten zu erfüllen, heißt es in der Begründung des Entwurfs.
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