Berlin: (hib/MIK) Der Ausstoß von Düppel (englisch Chaff = Täuschmittel zur Störung von Radargeräten) über dem Landgebiet der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Küstenmeeres ist seit 1998 grundsätzlich verboten. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/12178) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/12009). Für Übungen und Wirksamkeitsuntersuchungen können jedoch Ausnahmegenehmigungen durch das Bundesministerium der Verteidigung erteilt werden, heißt es weiter. Der Einsatz von Düppel sei unverzichtbar zum Schutz von Luftfahrzeugen und deren Besatzung. Das dabei ausgestoßene Material erzeuge ein Radarecho, welches die Radarsignatur des Luftfahrzeuges überdecke und damit dessen Erfassung erschwere. Andere Funktionen seien der Bundesregierung nicht bekannt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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