Berlin: (hib/HLE) Der Mindestinhalt einer Kleinverkaufspackung Zigaretten muss in Zukunft 19 Stück betragen. Dies sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen ( 16/12257) vor, mit dem auch das Tabaksteuergesetz geändert werden soll. Bisher beträgt der Mindestinhalt 17 Stück. In diesem Zusammenhang wird auch für Packungen mit Feinschritt-Tabak, mit dem Zigaretten selbst gedreht werden, ein Mindestinhalt eingeführt. Die Packung Feinschnitt müsse in Zukunft mindestens 30 Gramm enthalten. "Nach einer Übergangszeit bis zum 31. Oktober 2009 sind Kleinverkaufspackungen mit 17 oder 18 Stück Zigaretten beziehungsweise weniger als 30 Gramm Feinschnitt nicht mehr zulässig", heißt es in dem Entwurf.
Die Bundesregierung will mit dem Gesetzentwurf außerdem die neu gefasste EU-Systemrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Die Richtlinie regelt das Verfahren zur Besteuerung, Beförderung und Lagerung von Tabakwaren, Alkohol und alkoholischen Getränken sowie Energieerzeugnissen und elektrischem Strom. Sie bilde auch die Grundlage für die EU-weite Einführung des Verfahrens "Excise Movement and Control System" (EMCS). Durch EMCS würden die bisher auf Grundlage von Papierdokumenten ablaufenden Beförderungsverfahren unter anderem von Tabakwaren, Alkohol und Kaffee künftig IT-gestützt abgewickelt. Steuerverwaltung und Wirtschaft werde es dadurch möglich, die Beförderung in Echtzeit zu überwachen. Damit könne EMCS zur Bekämpfung des Steuerbetrugs beitragen und die Steuereinnahmen sichern. Mit dem EMCS-Verfahren soll ab April 2010 begonnen werden. Ab 1. Januar 2011 sollen alle Beförderungen nur noch im EMCS-Verfahren durchgeführt werden.
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