Berlin: (hib/HLE) Das von der deutschen Seite zum 1. Januar 2008 gekündigte Abkommen mit Österreich zur Vermeidung von Doppelbesteuerung bei der Erbschaftsteuer wird rückwirkend um ein halbes Jahr verlängert. Dies sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes "zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern bei Erbfällen, in denen der Erblasser nach dem 31. Dezember 2007 und vor dem 1. August 2008 verstorben ist" ( 16/12236) vor. Hintergrund ist, dass die Erbschaftsteuer in Österreich nicht schon Ende 2007, sondern erst zum 31. Juli 2008 außer Kraft getreten ist. Aufgrund des abkommenslosen Zustandes habe die Möglichkeit der Doppelbesteuerung bestanden. Diese Doppelbesteuerung könne durch rückwirkende Verlängerung des Abkommens vermieden werden. Das bereits 1954 geschlossene deutsch-österreichische Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei der Erbschaftsteuer vermeidet die Doppelbesteuerung dadurch, "dass der jeweilige Ansässigkeitsstaat für im anderen Staat belegenes Grundvermögen und Betriebsvermögen auf die Besteuerung verzichtet, in dem er es freistellt", schreibt die Regierung. Dies sei bei anderen Erbschaftsteuerabkommen nicht mehr üblich.
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