Berlin: (hib/BOB) "Die Ermittlung des wahren Sachverhalts ist und bleibt auch im Falle einer Urteilsabsprache das wesentliche Ziel des Strafverfahrens", teilt der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/12310) mit. Auch bei Absprachen muss Voraussetzung sein, dass der Angeklagte "ein der Nachprüfung zugängliches und nach Überzeugung des Gerichtes der Wahrheit entsprechendes Geständnis" ablegt, so der Bundesrat, der die Verständigung im Strafverfahren regeln will. Die Länderkammer ist der Meinung, die Ermittlung des wahren Sachverhalts sei auch im Falle einer Urteilsabsprache das wesentliche Ziel des Strafverfahrens. Das Gebot bestmöglicher Sachaufklärung werde durch Urteilsabsprachen nicht aufgegeben. Auch das abgesprochene Urteil müsse gerecht sein und daher einen wahren Sachverhalt zur Grundlage haben. Voraussetzung einer Verfahrensabsprache sei ein Geständnis, das derartig konkret sei, dass eine Überprüfung möglich sei und eine Übereinstimmung mit der Aktenlage sichergestellt werden könne. Ein reines Formalgeständnis reiche nicht aus; es dürften keine Zweifel an seiner Richtigkeit bestehen, betont der Bundesrat.
Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag nicht zu. Zwar sei ein Gericht verpflichtet, den Sachverhalt aufzuklären. Auf eine Festlegung der erforderlichen "Qualität" eines Geständnisses könne dabei aber verzichtet werden. Kriterien wie die Umfassendheit oder Nachprüfbarkeit eines Geständnisses wären zu unbestimmt und könnten Besonderheiten des Einzelfalles nicht ausreichend beachten. Auch dem Opferschutz müsse Rechnung getragen werden. Fälle, in denen die umfängliche Nachprüfbarkeit eines Geständnisses nur durch die Aussage des Opfers in der Hauptverhandlung möglich sei, würden dem Bestreben zuwiderlaufen, dem Opfer eine erneute Vernehmung vor Gericht und damit eine Wiederholung seiner Traumatisierung zu ersparen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist wortgleich mit einer von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD vorgelegten Initiative ( 16/11736). Diese wurde bereits im Plenum beraten und an den Rechtsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. Der Ausschuss hat für den kommenden Mittwoch, 25. März, zu diesem Thema eine öffentliche Anhörung geplant.
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