Berlin: (hib/STO) Deutschland soll Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen nach dem Willen von Bündnis 90/Die Grünen großzügiger als bisher Schutz gewähren. Mit den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 17. Februar 2009 (C-465/07) sei erneut klar geworden, dass "die deutsche flüchtlingsrechtliche Praxis bisher bei der Gewährung von Schutz insbesondere im Bereich der Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge zu restriktiv verfahren" sei, betont die Fraktion in einem Antrag ( 16/12323). Die Bundesregierung solle daher dafür sorgen, dass Flüchtlinge aus Kriegs- und Bürgerkriegsgebieten künftig entsprechend der Vorgaben der sogenannten Qualifikationsrichtlinie der EU Schutz erhalten. Auch solle sie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anweisen, seine "den Flüchtlingsschutz verweigernde Entscheidungen der Vergangenheit", die diesen Vorgaben nicht entsprachen, aufzuheben und den Betroffenen Schutz zu gewähren.
Dem Antrag zufolge hat der EuGH bekräftigt, dass bei der Feststellung, ob ein Flüchtling wegen einer "ernsthaften Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit ... im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts" Schutz benötigt, keine übersteigerten Maßstäbe angelegt werden dürfen. Das Vorliegen einer ernsthaften individuellen Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit eines Flüchtlings setzte nicht voraus, dass er beweist, aufgrund seiner persönlichen Situation spezifisch betroffen zu sein, schreiben die Abgeordneten. Eine solche Bedrohung könne ausnahmsweise als gegeben angesehen werden, wenn aufgrund der willkürlichen Gewalt in dem bewaffneten Konflikt stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass eine Zivilperson bei Rückkehr in die betreffende Region allein durch ihre Anwesenheit Gefahr läuft, dieser Bedrohung ausgesetzt zu sein.
Damit sei Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen individueller Schutz nicht erst dann zu gewähren, wenn sie andernfalls "sehenden Auges in den Tod abgeschoben" würden, resümiert die Grünen-Fraktion. Vielmehr sei eine "deutlich niedrigere Gefahrprognose ausreichend, um Schutz zu gewähren".
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