Berlin: (hib/CHE) Nach der Anrechnung von Erträgen aus Solarstromanlagen auf vorgezogene Altersrenten erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage ( 16/12262). Hintergrund der Anfrage sei die im sechsten Sozialgesetzbuch vorgesehene Regelung über die Höhe der erlaubten Hinzuverdienste, schreiben die Abgeordneten. Als Hinzuverdienst gelte demnach ein Einkommen aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit. Nach den bisherigen Regelungen würden Einkünfte aus dem Betrieb von Solarstromanlagen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) als Einkünfte aus Gewerbebetrieben oder aus selbstständiger Tätigkeit gelten, so die Linken. Diese seien damit voll anrechnungsfähige Beiträge im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze. Die Bundesregierung soll nun erklären, für wie sinnvoll sie diese Regelung hält.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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