Berlin: (hib/MIK) Abgelehnt hat der Ausschuss für Verkehr, Bau und Wohnungswesen am Mittwochvormittag einen Antrag der FDP-Fraktion ( 16/11750), mit dem lange Planungszeiten verhindert werden sollten. Gegen den Antrag stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD; die Oppositionsfraktion FDP, Bündnis 90 /Die Grünen und die Linke votierten dafür.
Die FDP-Fraktion forderte im Antrag die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um die 2006 in dem Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren geregelte erst- und letztinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts wieder aufzuheben. Der frühere Präsident des Gerichts, Eckart Hien, habe bereits in der Anhörung zu dem Gesetzentwurf darauf hingewiesen, dass das Gericht nicht die notwendigen Kapazitäten habe. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes im Dezember 2006 und März 2008 seien 30 Klagen als Hauptsacheverfahren sowie 15 Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eingegangen, so die FDP. Davon hätten bis März 2008 vier Verfahren zum Abschluss gebracht werden können. Die mit der Exklusivzuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts bezweckte Beschleunigungswirkung verkehre sich in ihr Gegenteil. Die erstinstanzliche Zuständigkeit eines Bundesgerichts begegne auch verfassungsrechtlichen Bedenken. Mehrere Gutachter hätten darauf hingewiesen, dass es dem föderalen Zuständigkeitsverständnis widerspreche, wenn ein Bundesgericht erst- und letztinstanzlich über Anwendung und Auslegung von Landesrecht entscheide. Bei Zustimmung zum Antrag könne ein Konjunkturpaket III beschlossen werden das nichts koste, sagte der FDP-Sprecher.
Grundsätzlich sprachen sich alle Fraktionen für kurze Planungszeiten aus. Die Koalitionsfraktionen begründeten ihre Ablehnung jedoch damit, dass es bereits ein entsprechendes Gesetz mit 85 Projekten gebe. Außerdem seien in den Konjunkturpakten I und II nur Maßnahmen enthalten, für die bereits Baurecht bestehe. Deshalb sei der Antrag obsolet. Bündnis 90/Die Grünen kritisierten, dass die Regierung aus den Erfahrungen nichts gelernt habe. Deshalb sei der Antrag richtig. Für die Linksfraktion greift der FDP-Antrag zwar zu kurz, trotzdem sei er tendenziell richtig.
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