Berlin: (hib/HAU) Die Durchführung und Finanzierung des EU-Schulobstprogramms auf nationaler Ebene obliegt den Ländern. Diese Einschätzung vertritt eine Mehrheit des Agrarausschusses, der am Mittwochmorgen dem Bundesratsentwurf zur Durchführung gemeinschaftlicher Vorschriften über das Schulobstprogramm ( 16/13111) in einer durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen abgewandelten Fassung zugestimmt hat. Die verabschiedeten Änderungen beziehen sich sowohl auf die Sicherstellung der finanziellen Beteiligung als auch auf die Erstellung einer von der EU geforderten nationalen Strategie. Während aus Sicht der Länderkammer hierbei der Bund in der Pflicht steht, sieht der geänderte Gesetzentwurf die Zuständigkeiten bei den Ländern. Für den Gesetzentwurf stimmten im Ausschuss sowohl die Koalitionsfraktionen als auch die FDP-Fraktion. Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme. Der Bundestag entscheidet am Donnerstag über die Vorlage.
Ziel des Entwurfes der Länderkammer ist es, die nationalen Vorraussetzungen für die Teilnahme an einem von der EU initiierten Schulobstprogramm zu regeln. Damit soll speziell dem geringen Obst- und Gemüseverzehr entgegengewirkt und dessen Anteil an der Ernährung der Kinder nachhaltig erhöhen werden. Dazu sollen die Schüler in den Pausen kostenlos mit frischem Obst und Gemüse versorgt werden. Das Programm sieht eine Gemeinschaftsbeihilfe von 50 Prozent vor. In gleicher Höhe müssen die Mitgliedstaaten das Programm kofinanzieren.
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