Berlin: (hib/STO) Gut drei Monate nach dem Amoklauf von Winnenden hat der Innenausschuss den Weg für eine Verschärfung des Waffenrechts freigemacht. Mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion verabschiedete der Ausschuss am Mittwochvormittag den Regierungsentwurf zur Änderung des Sprengstoffgesetzes ( 16/12597) in modifizierter Fassung einschließlich der von der Koalition vorgelegten Neuregelungen zum Waffenrecht. Das Bundestagsplenum will am Donnerstagabend über die Vorlage entscheiden.
Danach sollen Behörden verdachtsunabhängig die Einhaltung der Aufbewahrungsvorschriften in den Räumlichkeiten von Schusswaffen-Besitzern überprüfen können. Zugleich soll klargestellt werden, dass Wohnräume gegen den Willen des Inhabers "nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden" dürfen.
Zudem soll unter anderem die Altersgrenze für das Schießen mit großkalibrigen Waffen auf 18 Jahre angehoben werden. Das Bundesinnenministerium soll eine Verordnungsermächtigung für die Regelung neuer Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffen und Munition erhalten. Dabei soll in der Verordnung auch die biometrische Sicherung von Waffenschränken und bestimmten Schusswaffen geregelt werden. Vorgesehen sind zudem die Einrichtung eines bundesweiten Waffenregisters bis Ende 2012 sowie eine bis Ende 2009 befristete Amnestieregelung, um Besitzern illegaler Waffen einen Anreiz zu geben, diese abzugeben. Eingezogene Waffen sollen von den Behörden künftig auch vernichtet werden können.
Keine Mehrheit fand im Ausschuss ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion ( 16/12663), der ebenfalls vorsah, dass illegale Waffen bis Jahresende straffrei bei den zuständigen Behörden abgegeben werden können. Abgelehnt wurden auch Anträge der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen ( 16/12395), 16/12477), die für ein Verbot von Schusswaffen in Privathaushalten eintraten.
Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen im Wesentlichen die Bestimmungen der EU-Richtlinie über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände und der Richtlinie zur Einführung eines Verfahrens zur Kennzeichnung und Rückverfolgung von Explosivstoffen für zivile Zwecke in deutsches Recht umgesetzt werden. Daneben sollen unter anderem Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Berechtigten im Waffen- und Sprengstoffrecht angeglichen werden.
Die Unions-Fraktion betonte in der Beratung, dass man beim Waffenrecht die Kontrollmöglichkeiten der Aufbewahrungspflichten verstärken wolle, dabei aber das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung respektiere. Waffenbesitzer könnten indes nicht mehr wie bisher Kontrolleure unbegrenzt ablehnen. Vielmehr sei dann ein waffenrechtliches Widerrufverfahren möglich. Die SPD-Fraktion bezeichnete die Neuregelungen als angemessen. Wer Waffen besitzen wolle, müsse sich auch gefallen lassen, dass die Einhaltung von Vorschriften kontrolliert werde.
Die FDP-Fraktion begrüßte zwar einzelne Punkte der Koalitionsvorlage wie die vorgesehene Amnestie, kritisierte aber unter anderem, dass es der Koalition an der Bereitschaft fehle, bereits erlassene Regelungen Vorschriften zu überprüfen. Die Linksfraktion betonte, dass Schusswaffen in Privatwohnungen nichts verloren hätten. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte, großkalibrige Waffen nicht als Sportwaffen zuzulassen.
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