Berlin: (hib/MIK) Das Programm "Stadtumbau Ost" wird als eigenständiger Bereich der Städtebauförderung bis 2016 fortgesetzt. Einem entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD ( 16/12284) stimmte der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am Mittwochvormittag einstimmig zu.
Die Bundesregierung soll danach das Programm mit einem finanziellen Förderrahmen ausstatten, mit dem der für notwendig erachtete Rückbau von Wohnungen, die Aufwertung von innerstädtischer Altbaukultur sowie die Pflege des Stadtbildes bewältigt werden kann. Zudem soll die Regierung einen geeigneten Weg finden, den immer noch großen Nachholbedarf bei der Sanierung innerstädtischer Altbauquartiere zu bewältigen mit dem Ziel, die Identität der Gesamtstadt aufzuwerten. Auch sollen die Länder angehalten werden, die Mittel im Rahmen der Wohnungsbauförderungsprogramme so einzusetzen, dass innerstädtisches Wohneigentum in Neubau und Bestand sowie generationengemischte Stadtquartiere gefördert werden. Weiter soll die Regierung unter anderem eine Stärkung des "Monotorings Stadtbau Ost" durch die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen anstreben und dem Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages im Jahr 2012 einen Zwischenstand dazu vorlegen.
Der Sprecher der Union wies darauf hin, es komme in Zukunft darauf ankomme, auch die Vielfältigkeit der Innenstädte zu erhalten. Er warnte davor, eine neue Genehmigungsbürokratie aufzubauen. Die SPD-Fraktion betonte, die Altschuldenhilfe sei auch weiterhin notwendig. Der Sprecher der FDP prognostizierte, dass bis 2016 noch mehr Wohnungen abgerissen werden müssten als bisher vorgesehen sei. Bündnis 90/Die Grünen warnten davor, den Eindruck zu vermitteln, dass "unbegrenzte Mittel" zur Verfügung stehen würden. Die Linksfraktion setzte sich für Änderungen bei der Altschuldenregelung ein. Einen Änderungsantrag dazu und einen zweiten Änderungsantrag für einen individuellen Sozialplan für die vom Rückbau betroffenen Bewohner lehnte die Mehrheit des Ausschusses ab.
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