Berlin: (hib/STO) Der Wert der DNA-Analyse als Sachbeweis und Hinweis für weitere Ermittlungen ist nach Ansicht der Bundesregierung "nicht beeinträchtigt". Die Verfeinerung von Analysemethoden bringe es mit sich, dass "in Einzelfällen vorsichtigere Bewertungen vorgenommen werden müssen", betont die Regierung in ihrer Antwort ( 16/13254) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/13041) zu "Pannen bei der Erhebung und Auswertung von DNA-Daten".
Darin verwies die Fraktion darauf, dass die Polizei in Deutschland und anderen Staaten jahrelang nach einer unbekannten Frau gefahndet habe, die mit mehreren Morden, Diebstählen und Raubüberfällen in Verbindung gebracht worden sei, darunter mit dem Mord an einer Polizistin in Heilbronn. An allen Tatorten habe sich DNA-Material des "Phantoms" gefunden. Im März dieses Jahres habe sich dann herausgestellt, dass die DNA-Spuren "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von verunreinigten Wattestäbchen stammten, mit denen Tatortspuren aufgenommen werden".
Laut Bundesregierung ergeben sich keine unmittelbaren Folgen für die Nutzung der DNA-Analysedatei. Allgemein gelte, dass ein Treffer in der Datei stets nur einen Ermittlungshinweis liefere, an den sich "zwingend weitere Ermittlungen anschließen müssen".
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