Berlin: (hib/WEB) In Deutschland existieren etwa 40 Mülldeponien der Klasse III für die Ablagerung von gefährlichen Abfällen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/13036) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/12801). Durch die Deponieverordnung, die Abfallablagerungsverordnung und die Deponieverwertungsverordnung habe die Regierung ein detailliertes Regelwerk erlassen, das sicherstelle, dass bei einer Entsorgung von Abfällen zur Beseitigung oder Verwertung auf Deponien die Umwelt nachhaltig geschützt werde, heißt es darin. Nach den geltenden Deponieverordnungen müssten alle als gefährlich eingestuften Deponien einheitliche technische Standards erfüllen. Insofern sei nicht davon auszugehen, dass betriebene "Chemie-Mülldeponien" ungesichert oder nicht ausreichend gesichert seien. Die Grünen hatten unter anderem danach gefragt, ob gefährliche Altlasten entsprechend den gesetzlichen Regelungen gelagert werden.
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