Berlin: (hib/LEU) Bundeswehrsoldaten, die ihr Studium an einer Bundeswehruniversität aufgrund einer Dienstunfähigkeit nicht fortführen können, soll ein Studienabschluss ermöglicht werden. Dafür hat sich der Petitionsausschuss am Mittwochmorgen ausgesprochen und einstimmig beschlossen, die zugrunde liegende Eingabe dem Verteidigungsministerium "zur Erwägung" zu überweisen. Die Bundesregierung wird damit aufgefordert, das Anliegen zu überprüfen und nach Möglichkeiten der Abhilfe zu suchen.
Anlass für diesen Beschluss ist die Petition eines Bundeswehrsoldaten, der aufgrund einer schweren Erkrankung sein Studium an einer Bundeswehrhochschule nicht in der erforderlichen Zeit hat abschließen können und als Ergebnis der Erkrankung dienstunfähig wurde. Er fordert nun, das Studium an der Universität der Bundeswehr beenden zu können, beziehungsweise eine Bescheinigung zu bekommen, die ihm den Zugang zu anderen Universitäten ermöglicht.
Nach Auffassung des Petitionsausschusses ist das Anliegen des Petenten berechtigt. Da es sich zudem um keinen einmaligen Vorgang handle, müsse eine Lösung gefunden werden, die der Situation betroffener Soldaten besser Rechnung trage, forderte der Ausschuss. Dieser Lösungsweg müsse nicht darin bestehen, dem Petenten den Abschluss seines Studiums an einer Universität der Bundeswehr zu ermöglichen. Nach derzeitiger Rechtsauffassung werde das Studium als "Dienst" angesehen, eine Dienstunfähigkeit stünde einem Abschluss an einer Bundeswehruniversität daher entgegen. Der Ausschuss regt an, dem Petenten den Zugang zu dem von ihm gewünschten Studiengang unter weitgehender Anrechnung der bereits erbrachten Leistungen zu ermöglichen.
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