Berlin: (hib/BOB) Die Einkommen.sgrenze bei Sozialhilfebedürftigen sollte nach Ansicht des Bundesrates bei Opfern politischer Verfolgung in der DDR, die Kinder haben, durch die Einführung eines Freibetrags "angemessen angehoben" werden. Die Opfer erhielten so ihre monatliche Zuwendung in Höhe von bis zu 250 Euro, ohne dass das Kindergeld als Einkommen angerechnet würde, fordert die Länderkammer in einem Entwurf zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes ( 16/13560). Das bisherige Gesetz sehe das lediglich zwei unterschiedliche Einkommensgrenzen vor: eine für alleinstehende und eine für verheiratete bzw. in Lebenspartnerschaft lebende Opfer. Eine Einkommensgrenze für Familien mit Kindern oder ein Freibetrag für Kinder, die die Einkommensgrenze erhöhe, sei nicht vorgesehen. Der Bundesrat fordert deshalb die Einführung des Freibetrags. Weiteren Änderungsbedarf sieht er unter anderem in der Tatsache, dass auch Haftopfer die Zuwendung erhielten. Sie seien wegen schwerer Straftaten zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden, ohne dass diese Verurteilungen Gegenstand der strafrechtlichen Rehabilitierung waren. In Zukunft will der Bundesrat sicherstellen, dass Personen, die zu mindestens drei Jahren Gefängnis verurteilt worden sind, von Leistungen ausgeschlossen werden. In ihrer Stellungnahme erklärt die Bundesregierung, eine Änderung des Gesetzes sei aus ihrer Sicht derzeit nicht erforderlich. Sie werde jedoch Änderungsbedarf prüfen. Dies gelte unter anderem für die Zuordnung von Kindergeld.
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