Berlin: (hib/HLE/HAU) Die Bundesregierung hat in der 16. Legislaturperiode 54 Gesetze zur Änderung des Steuerrechts eingebracht. Dies geht aus einer Antwort der Regierung ( 16/13826) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/13728) hervor. Nicht in dieser Aufzählung enthalten sind die steuerrechtlichen Maßnahmen zur Umsetzung der beiden Konjunkturpakete, die aus der Mitte des Deutschen Bundestages eingebracht wurden, sowie Gesetzentwürfe des Bundesrates. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass Unternehmen, Familien und Arbeitnehmer durch die Steuergesetze entlastet worden seien. Es seien auch eine Reihe von Rechtsvereinfachungen erreicht worden. So seien im Einkommensteuerrecht Ausnahmetatbestände wie die begrenzte Steuerbefreiung für Abfindungen und die Steuerfreiheit für Heirats- und Geburtsbeihilfen aufgehoben worden. "Auch die steuerliche - und nicht mehr gerechtfertigte - Einzelsubvention der Eigenheimzulage wurde für Neufälle ab dem Jahr 2006 abgeschafft und somit eine deutliche Rechtsvereinfachung erreicht", schreibt die Regierung.
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