Berlin: (hib/STO/AW) Die Fraktion Die Linke fragt erneut nach
ihrer Überwachung durch den Verfassungsschutz. In einer
Kleinen Anfrage (
16/13886) erkundigen sich die Abgeordneten
unter anderem danach, welche Art von Daten eine ”vom
Bundesamt für Verfassungsschutz geführte Sachakte“
über die Fraktion beinhaltet. Auch wollen sie unter anderem
wissen, ob die
Sachakte Informationen über alle Mitglieder der Fraktion sowie
über ihre Mitarbeiter enthält und wie viele
Bundestagsabgeordnete derzeit, ”abgesehen von der
Sachakte“, vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)
überwacht werden.
In der Vorlage verweist die Fraktion darauf, dass sie bereits
mehrere Kleine Anfragen zu ihrer Beobachtung durch das BfV gestellt
habe. Die Bundesregierung habe jedoch Fragen zu Ausmaß und
Methoden der Überwachung nicht beantwortet. Auch Informationen
zum Inhalt der Sachakte, deren Existenz die Regierung 2007
eingeräumt habe, seien verweigert worden. Begründet
worden sei dies pauschal mit Geheimhaltungsbedürfnissen.
Mit der pauschalen Ablehnung habe die Bundesregierung ”das
parlamentarische Fragerecht in verfassungswidriger Weise
missachtet“, kritisiert die Fraktion. Nach einer Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Juli 2009 (2 BvE 5/06)
müsse die Bundesregierung ”mit ?einer der jeweiligen
Problemlage angemessenen ausführlichen Begründung’
darlegen, inwiefern die Erteilung der erfragten Informationen von
Nachteil für den Geheimdienst sei“. Dies sei nicht
geschehen. Da die Fraktion davon ausgehen müsse, dass ihre
Beobachtung durch den Verfassungsschutz andauere, stelle sie nun
erneut Fragen zu diesem Thema ”in der Erwartung, dass die
Bundesregierung nach der genannten Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts diese beantwortet“.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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