Berlin: (hib/HLE/STO) Warum das
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie nicht in der
Lage gewesen sei, den Gesetzentwurf zur Ergänzung des
Kreditwesengesetzes aus eigener Feder zu schreiben, sondern die
Großkanzlei Linkwaters damit beauftragt habe, will die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (
16/13899) von der Bundesregierung erfahren. Die
Regierung soll angeben, welches Ministerium die Federführung
für die Erstellung dieses Gesetzes hat, ob der Auftrag an
Linklaters ausgeschrieben wurde und wie das Wirtschaftsministerium
sicherstelle, dass Linklaters keinerlei Interessenkonflikten mit
Mandanten aus der Privatwirtschaft unterliege, die dem Gesetz zur
Ergänzung des Kreditwesengesetzes unterworfen seien. In einer
Vorbemerkung zur Anfrage schreibt die Fraktion, mit dem Auftrag
für Linklaters unterwerfe sich das Ministerium
”ausgerechnet einer Kanzlei, welche die von diesem Gesetz
betroffenen Unternehmen beraten hat und in Zukunft beraten wird.
Interessenkonflikte sind so nicht mehr auszuschließen“.
Es sei ”nicht vertretbar“, dass sich ein großes
Ministerium nicht in der Lage sehe, einen solchen grundlegenden
Gesetzentwurf aus eigener Kompetenz heraus zu erarbeiten.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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