Vor dem Ausschuss nannte eine Vertreterin der Bundesregierung die Entwicklung in dieser Frage ”unerfreulich“. Angesichts der ”begeistert aufgenommenen Modelversuche“, die eine ”positive wissenschaftliche Begleitung“ erfahren hätten, sollten die Länder das Programm am 8. September passieren lassen. Die Haltung der Länder beim Schulobst sei ”blamabel“, hieß es auch von der Unionsfraktion. Sie sprach von ”Prinzipienreiterei“, da im Vergleich zu den zur Rettung von Unternehmen durch die Länder bereitgestellten Mittel der finanzielle Aufwand für das Schulobstprogramm eher gering sei. Zudem müsste das Obst nicht gänzlich kostenlos abgegeben werden – auch um nicht dem Motto ”Was nichts kostet, ist auch nichts wert“ zu folgen.
Gegen einen solchen Eigenanteil wandte sich wiederum die Fraktion Die Linke. Dadurch würden die Bedürftigsten aus der Versorgung ausgeschlossen. Vielmehr sollten sich Bund und Länder einigen und jeweils einen Teil der Kosten übernehmen. Auch aus Sicht der SPD-Fraktion sollte das Schulobstprogramm zu einem Bund-Länder-Programm werden. Es sei nicht vermittelbar, wenn das Programm an der Finanzierung scheitert, kritisierte die FDP-Fraktion und forderte ebenfalls eine gemeinsame Beteiligung von Bund und Ländern. Seit Jahren werde versucht, das Schulessen zu verbessern, betonte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das jetzt aufgelegte Programm dürfe nicht an einer ”Grundsatzdiskussion“ scheitern.
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