Berlin: (hib/ELA/CHE) Exakte Angaben
über die übliche Praxis bei Sanktionen für Hartz
IV-Empfänger möchte die Fraktion Die Linke in einer
Kleinen Anfrage (
17/66) in Erfahrung bringen. Speziell geht es
hierbei um die Frage, ”wie die Leistungsansprüche
ermittelt werden, wenn ein sanktionierter Hilfeberechtigter eine
Erwerbsarbeit aufnimmt, ohne aus dem Leistungsbezug
auszutreten“. Sanktionen werden bei bestimmten Sachverhalten
regelmäßig für drei Monate verhängt. Die Linke
will nun unter anderem wissen, ob die Auffassung zutreffend ist,
”dass die Sanktionen in die Neuberechnung des
Leistungsanspruchs anspruchsreduzierend fortwirken, und wenn ja, in
welcher Form?“ Desweiteren interessiert sie sich dafür,
ob es Unterschiede in der Leistungsabsenkung je nach dem konkreten
Grund für die Sanktionierung gibt.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
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Weinlein