Die Betroffenen seien in der Gesellschaft auch heute noch Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt, begründet die Fraktion ihren Vorstoß. Zwar hätten einfachgesetzliche Diskriminierungsverbote ihre rechtliche Situation verbessert, doch wirke sich die fehlende Berücksichtigung in dem entsprechenden Grundgesetzartikel negativ auf ihre gesellschaftliche und rechtliche Situation aus. Die vorgeschlagene Verfassungsergänzung stehe letztlich für das ”deutliche Bekenntnis, dass Gesichtspunkte der sexuellen Identität eine ungleiche Behandlung unter keinen Umständen rechtfertigen können“.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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