Bündnis 90/Die Grünen wollten auch wissen, wie viele Arbeitgeber auf die Jobbörse der Bundesanstalt für Arbeit zugreifen können, in der laut Fragensteller Bewerbungsunterlagen von 3,8 Millionen Arbeitssuchenden gespeichert sind. ”Laut Auskunft der BA lassen sich wöchentlich etwa 1.700 Arbeitgeber neu in der Online-Jobbörse registrieren“, schreibt die Bundesregierung. Seit dem 30. Oktober 2009 würden alle neu registrierten Arbeitgeber überprüft werden, rund zwei Prozent der neu angelegten Benutzerkonnten seien wieder deaktiviert worden. Die bei der Registrierung angegebenen Daten würden gesichtet und mit den Arbeitgeberdaten in der zentralen Betriebsdatenbank der BA abgeglichen, heißt es weiter. Gegebenenfalls werde auch weiter nachgefragt oder es würden Nachweise wie die Gewerbeanmeldung geprüft. In der ersten Dezemberwoche solle auch die Überprüfung der Arbeitgeber beendet werden, die bereits vor dem 30. Oktober Zugang zur Jobbörse hatten.
Lediglich zwei Prozent der Bewerberinnen und Bewerber entschieden sich für die Veröffentlichung ihrer Kontaktdaten, die von allen Nutzern eingesehen werden können, schreibt die Regierung. In den übrigen Fällen könnten die Arbeitgeber potenzielle Bewerber über eine Postfachnachricht in der Online-Jobbörse, über eine sogenannte Call-me-Funktion oder über die BA kontaktieren und zu einer Bewerbung auffordern. Dabei würden laut Regierung dem Arbeitgeber weder Name noch weitere Kontaktdaten des Bewerbers bekannt. Auf die Frage, wie viele Fälle von Datenmissbrauch bei der Jobbörse der BA der Bundesregierung bekannt sind heißt es: ”Der Bundesregierung ist ein Fall bekannt, der auch Grundlage für die Medienberichterstattung ist. Ihr liegen keine Erkenntnisse vor, wie viele Arbeitssuchende davon betroffen waren und ob und für welche Zwecke die Daten verwendet wurden.“
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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