Der BRH hatte unter anderem kritisiert, dass der DRV Bund für leitende Bedienstete und die oberste Führungsebene keine Raumvorgaben gemacht hat. Die Rentenversicherung begründete dies damit, dass sie sich wie ein Bundesministerium einstuft, denn sie nehme als ”bundesgrößter Sozialversicherungsträger auch Grundsatz- und Querschnittsaufgaben“ wahr und sei damit nicht mit einer Ober- und Mittelbehörde vergleichbar. Dieser Aussage widersprach der BRH. Der DRV Bund sei kein Bundesministerium, sondern eine in Funktion und Rang nachgeordnete Bundesoberbehörde. Ihre Raumplanung müsse deshalb angepasst werden. Außerdem beanstandete der RPA unter anderem fehlende Raumplanung bei den Fachabteilungen des DRV Bund, einen ”Flächenüberhang“ von 9.463 Quadratmetern und Flächenleerstände.
Die Abgeordneten des Rechnungsprüfungsausschusses folgten dieser Sichtweise des BRH. Sie kritisierten, dass der DRV Bund bisher ”kein Einsehen“ gezeigt habe. Sie forderten das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf, entsprechend auf die DRV Bund einzuwirken. Der Vertreter des Ministeriums sagte dies zu.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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