Als Begründung für ihren Antrag verweist die SPD-Fraktion auf Klagen von Anwohnern gegen Kindertagesstätten, die in Einzelfällen zur Schließung dieser Einrichtungen geführt hätten. Grundlagen für diese Gerichtsentscheidungen seien unter anderem Bestimmungen im Immissionsschutzrecht gewesen. Dass die Baunutzungsverordnung im Übrigen für Anlagen für soziale Zwecke nur eine ausnahmsweise Zulässigkeit in reinen Wohngebieten vorsehe, widerspreche dem fundamentalen Bedürfnis von Familien, Kindertagesstätten möglichst in unmittelbarer Nähe zu haben.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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