Berlin: (hib/MPI/JOH) Die Bundesregierung
sieht für die Beanstandung von zwei Impfstoff-Verträgen
mit den Pharmaunternehmen GlaxoSmithKline und Novartis keinen
Grund. In ihrer Antwort (
17/737) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen (
17/737) schreibt die Regierung, sie habe sich
im Vorfeld der Vertragsverhandlungen dazu entschieden, die
Entwicklung und Vorbereitung eines pandemischen Grippeimpfstoffs
bei beiden Unternehmen mit insgesamt 20 Millionen Euro zu
fördern und zwar durch Bewilligung einer Bundeszuwendung. Auf
die Bewilligung von Bundeszuwendungen finde das Vergaberecht keine
Anwendung, schreibt die Regierung auf die Frage der Grünen,
weshalb es kein öffentliches Vergabeverfahren gegeben habe.
Die Abgeordneten bezogen sich in ihrer Anfrage auf eine
frühere Antwort der Bundesregierung (
17/365).
Die Regierung erörtert, der Förderung sei ein
Interessenbekundungsverfahren vorausgegangen, in das die acht
führenden europäischen Impfstoffhersteller einbezogen
gewesen seien. ”Das Interessenbekundungsverfahren wurde nicht
alternativ zu einem formalen Vergabeverfahren
durchgeführt“, heißt es in der Antwort.
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