Die Bundesregierung stellt klar, sie beabsichtige nicht, der afghanischen Regierung Budgethilfe zu leisten. Darüber hinaus stehe noch nicht fest, wie die zusätzlichen Mittel des BMZ auf Organisationen, Programme, Fonds und Projekte aufgeteilt würden. Dies sei Gegenstand laufender Planungs- und Abstimmungsprozesse mit der afghanischen Regierung. Die Bundesregierung wolle aber erreichen, dass die Programme und Vorhaben künftig noch stärker den Menschen in den einzelnen Distrikten zugute kämen, dort ”eine schnelle und nachhaltige Wirkung entfalten und zu einer Verbesserung der Lebensbedingungen“ beitragen. Bei Infrastrukturprogrammen lege sie Wert darauf, dass diese arbeitsintensiv umgesetzt würden, um vor Ort zugleich Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten für die Menschen zu schaffen.
Den Fragestellern versichert die Regierung, dass alle Vorhaben der afghanisch-deutschen Entwicklungszusammenarbeit gemäß der etablierten Verfahren der Projektfortschritts- und Ergebniskontrolle geprüft werden. Die Durchführungsorganisationen legten der Bundesregierung in regelmäßigen Abständen Berichte über den Fortgang der Maßnahmen vor. Diese erhielten im Bedarfsfall auch spezifische Empfehlungen, wie Inhalte und Ansätze einzelner Vorhaben angepasst werden könnten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sebastian Hille,
Michaela Hoffmann, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Monika Pilath, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander
Weinlein