Berlin: (hib/HLE/BOB) Die Bundesregierung
hält am Klagerecht ausländischer Investoren vor
internationalen Schiedsgerichten fest. In der Antwort der Regierung
(
17/971) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
17/754) heißt es, der Zugang zu
internationaler Streitbeilegung sei Teil zwischenstaatlicher
Rechtsschutzstandards, der besonders für ausländische
Investoren geschaffen worden sei. ”Die entsprechenden
Verträge und Investitionsförderungs- und
–schutzabkommen bezwecken den Schutz nicht nur
ausländischer Investoren im Inland, sondern – und das
hat aus wirtschaftspolitischer Sicht für eine Exportnation wie
Deutschland einen besonders hohen Stellenwert – auch
deutscher Investoren im Ausland auf der Grundlage rechtsstaatlicher
Maßstäbe“, heißt es in der Antwort.
Detaillierte Antworten zu der nach Ansicht der Linksfraktion
”problematischen Klage“ des Energiekonzerns Vattenfall
gegen Deutschland vor dem von der Weltbank eingerichteten
Internationalen Zentrum für die Beilegung von
Investitionsstreitigkeiten lehnt die Bundesregierung ab, weil sie
das künftige Prozessverhalten einschränken und die
deutsche Rechtsposition beeinträchtigen könnten. Wie aus
dem Vorwort der Kleinen Anfrage hervorgeht, richtet sich die Klage
von Vattenfall gegen Umweltauflagen beim Bau des Kohlekraftwerks in
Hamburg.
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