Von einer Rückführung der Jobperspektive könne keine Rede sein, heißt es in der Antwort. Obwohl es Änderungen bei der Verteilung für Mittel bei den Leistungen für Beschäftigungsförderung gegeben habe, geht die Bundesregierung davon aus, ”dass bei einer sorgfältigen Anwendung der gesetzlichen Förderungsvoraussetzungen bundesweit ein ausreichender, wenn auch in einzelnen Grundsicherungsstellen teilweise eingeschränkter Neubewilligungsspielraum besteht“, heißt es weiter. Während im Dezember 2007 lediglich 547 Beschäftigte an dieser Maßnahme teilnahmen, waren es nach Angaben der Regierung im Oktober 2009 schon 40.478.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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