Laut geltendem Recht haben bereits hier lebende Ausländer aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union das Kommunalwahlrecht, soweit dies das EU-Recht vorsieht. Nach dem SPD-Entwurf soll im Grundgesetz festgeschrieben werden, dass auch andere Ausländer mit ständigem Wohnsitz im Bundesgebiet bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden ”nach Maßgabe des Landesrechts wahlberechtigt und wählbar“ sind. Die Vorlage steht am Donnerstagabend zur ersten Lesung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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