ideale Regelungen geschaffen, um die unterschiedlichen schulischen Ausbildungsgänge der Länder anzugleichen und an den bundeseinheitlichen Standards der Kammerberufe zu orientieren. Das teilt die Bundesregierung in der Antwort ( 17/735) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion ( 17/567) mit. Drei Länder, nämlich Bayern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen, hätten bislang Rechtsverordnungen entsprechend der BBiG-Novelle erlassen. Genaue Zahlen für das Jahr 2009 seinen allerdings noch nicht ausgewertet. Ferner betont die Regierung, dass in Mecklenburg-Vorpommern und Hessen der Erlass von Verordnungen geplant und diskutiert werde.
Auf die Frage, welche Initiativen das Bundesministerium für Bildung und Forschung ergriffen habe, um die Länder an der Umsetzung zu unterstützen, teilt die Regierung mit, das Bildungsministerium habe über das Ausbildungsstrukturprogramm Job-Starter die Umsetzung des novellierten Berufsbildungsgesetzes unterstützt. Dadurch seien Projekte geschaffen worden, die regional- und branchenspezifische Defizite bei betrieblichen Ausbildungsangeboten ausgleichen sollen. Zudem strebe das zuständige Ministerium eine Verlängerung des Ausbildungspaktes über das Jahr 2010 hinaus an, heißt es in der Antwort weiter.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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