Berlin: (hib/JOH/LEU) Die Bundesregierung
soll das Amt eines Verbindungsbeamten für
Menschenrechtsverteidiger beim Auswärtigen Amt schaffen. Das
fordert die Fraktion Bündnis90/Die Grünen in einem Antrag
(
17/1165), über den der Bundestag heute in
erster Lesung debattiert. In den deutschen Auslandsvertretungen
solle gewährleistet werden, schreibt die Fraktion, dass der
Verbindungsbeamte für die vor Ort aktiven
Menschenrechtsverteidiger zur Verfügung steht und dafür
mit den notwendigen Mitteln ausgestattet ist. Außerdem
verlangen die Abgeordneten, dass Menschenrechtsverteidiger
”in Fällen akuter Bedrohung“ für 12 bis 24
Monate in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen und
während dieser Zeit finanziell ”mit einem deutlich
über der Grundsicherung liegenden Betrag“
unterstützt werden. Zudem solle die Regierung auch auf andere
EU-Mitgliedstaaten einwirken, das Amt eines Verbindungsbeamten zu
schaffen und Menschenrechtsverteidiger kurzfristig aufzunehmen.
Auch Sicht der Fraktion ist die Bundesregierung beim Schutz von
Menschenrechtsverteidigern nicht aktiv genug. Eine
unbürokratische Aufnahme besonders schutzbedürftiger
Personen habe sie bislang nicht ausreichend ermöglicht.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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