Bislang werde der Bundestag von der Regierung erst im Nachhinein über die Rüstungsexportpolitik unterrichtet, stellt die Fraktion fest. Die Regierung sei in den vergangenen Jahren der Aufforderung des Parlaments, den Rüstungsexportbericht ”zeitnah“ zum Jahresabrüstungsbericht vorzulegen, regelmäßig nicht nachgekommen. Parlamentarische Anfragen seien mit dem Hinweis nicht beantwortet worden, dass zu den Fragen erst Stellung genommen werde, wenn der Rüstungsexportbericht von der Bundesregierung verabschiedet wird. Damit ist den Abgeordneten zufolge eine parlamentarische Kontrolle in einem ”zentralen und sensiblen Politikfeld“ nicht möglich.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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