Auf die Frage, welche zukünftigen Schritte zur weiteren rechtlichen Verankerung des Menschenrechts auf sauberes Trinkwasser geplant seien, teilt die Regierung mit, dass sie sich dafür einsetze, das MRWS auch im EU-Rahmen zu diskutieren. Dazu habe Spanien das MRWS als ein ”menschenrechtliches Schwerpunktthema der EU-Ratspräsidentschaft im 1.Halbjahr 2010 benannt“, betont die Regierung in ihrer Antwort. Zudem stehe sie einer internationalen Fachkonferenz zu diesem Thema aufgeschlossen gegenüber. Über den richtigen Zeitpunkt werde die Regierung mit der Unabhängigen Expertin der UNO, Catarina de Albuquerque, beraten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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